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Wir wünschen allen Mitgliedern und Aktiven im Naturschutz eine schöne Adventszeit, frohe Feiertage
und einen guten Start ins neue Jahr!

Brigitte Kraft, Leiterin der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Schwaben:
„Wir freuen uns sehr, dass der Alpensalamander von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) zum ‚Lurch des Jahres 2026‘ gekürt wurde. Der pechschwarze Schwanzlurch kommt nur in den Alpen und in wenigen Bereichen des Alpenvorlands vor. Deshalb trägt Bayern eine besondere Verantwortung für diese in Europa streng geschützte Art. Besonders ist auch seine Fortpflanzung: Statt Eier abzulegen, bringt das Weibchen nach einer sehr langen Tragzeit von zwei bis vier Jahren ihre Jungen lebend zur Welt. Je höher der Lebensraum liegt, desto länger dauert die Entwicklung – eine perfekte Anpassung an die harten Bedingungen im Gebirge.“
„Der LBV erfasst seit Jahren im Alpenraum, mit Schwerpunkt auf das Ost- und Oberallgäu, wie viele Alpensalamander auf Straßen überfahren werden. Auf manchen Straßen sind es über 40 Prozent der Tiere. Das ist alarmierend und kann dazu führen, dass der Alpensalamander in diesen Gebieten ganz verschwindet. Neben den Verkehr setzen ihm Düngung, der Verlust vielfältiger Strukturen in der Landschaft und eine höhere Anzahl an Weidetieren auf Alm- und Alpflächen zu. Auch der menschgemachte Klimawandel wird diese besondere Art nicht verschonen.“
LBV-Projekt für den Alpensalamander
Um mehr über die Verbreitung und die Gefährdung des Alpensalamanders zu erfahren, hat der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) eine Online-Meldeplattform eingerichtet. Sichtungen von lebenden und toten Tieren können unter LBV.de/alpensalamander-projekt gemeldet werden. Ergänzend zu diesem Citizen-Science-Projekt hat der LBV eine Wanderausstellung, Infobroschüren und ein Bildungskonzept entwickelt. Auch wurden erste Hinweisschilder im Gelände aufgehängt, um die Bevölkerung für den Schutz des Alpensalamanders zu sensibilisieren. In den vergangenen zwei Jahren hat der LBV zudem knapp 280 Alpensalamander auf den Amphibienpilzes Bsal untersuchen lassen, der für die Tiere tödlich ist. Zum Glück wurde dieser gefährliche Pilz in den Alpen bislang noch nicht nachgewiesen.
Auf den Naturschutz in Bayern rollt nach Ansicht des LBV eine bedrohliche Welle zu: Finanzielle Kürzungen und rechtliche Einschränkungen könnten zu einer substanziellen Schwächung des Natur- und Artenschutzes im Freistaat führen und die Erfolge der vergangenen Jahre zerstören. Aus diesem Grund sendet die Delegiertenversammlung als oberstes Gremium des LBV mit einer Resolution unter dem Motto „Naturschutz ist nicht verhandelbar“ ein eindeutiges Zeichen an die Bayerische Staatsregierung.

In ihrer Resolution fordert die LBV-Delegiertenversammlung die Bayerische Staatsregierung deshalb dazu auf, den Naturschutz verlässlich und ausreichend zu finanzieren. Nur so lassen sich 15 Prozent Biotopverbund bis 2030, die Wiedervernässung von 55.000 Hektar Mooren sowie die Artenhilfsprogramme und der Streuobstpakt erfolgreich umsetzen. Die im Bayerischen Naturschutzgesetz verankerten Berichte zum Biotopverbund, zum Ökolandbau und zur Lage der Natur müssen unverändert fortgeführt werden. Denn nur sie schaffen die notwendige Transparenz, um Fortschritte im Naturschutz messbar zu machen und Defizite zu erkennen und zu beheben. Darüber hinaus dürfen bestehende Umweltstandards weder in Bayern noch in der EU unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus aufgeweicht oder abgeschafft werden.
In ihrer Resolution sprechen sich die LBV-Delegierten des Weiteren dafür aus, dass die Bayerische Staatsregierung das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nicht bekämpfen, sondern vorbildlich umsetzen soll. Zudem machen sie sich auch dafür stark, dass die gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechte der Umweltverbände bei Planungen und Eingriffen in Natur und Landschaft nicht ausgehöhlt werden.

Hilpoltstein, 27.11.2025 – Der geplante Bau eines neuen Sessellifts am Scheidtobel (Lkr. Oberallgäu) gefährdet einen der besten Lebensräume für das bedrohte Birkhuhn in Bayern.
Gebaut werden soll auch auf Flächen, die innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, des Fauna-Flora-Habitats-Gebietes (FFH) und eines Vogelschutzgebietes liegen.
Nach der Sichtung der jetzt vorliegenden Pläne lehnt der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) diese entschieden ab und hat eine Stellungnahme an das Landratsamt Oberallgäu geschickt.
„Das Bauvorhaben am Fellhorn ist höchstbedenklich und steht klar im Widerspruch zu den Zielen der Schutzgebiete. Wegen der schädlichen Auswirkungen auf die Natur in den Alpen ist der Sessellift nicht genehmigungsfähig“, kritisiert LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
Auch warnt der LBV, dass neben den Plänen für den neuen Sessellift noch weitere Bauvorhaben vorliegen, die in ihrer Summe verheerende Folgen für die alpine Natur haben.
„Wir werden nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft werden.
Im Falle eines positiven Bescheids werden wir rechtliche Schritte prüfen”, so Beran weiter.
„Wenn selbst in den Planunterlagen von einer Vielzahl von Störfaktoren für das Birkhuhn ausgegangen wird, wie Schneeverdichtung durch Pistenfahrzeuge, Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen, Störungen an Balzplätzen sowie erhebliche Beeinträchtigungen während der
Bauphase, dann heißt das nichts Gutes für diese vom Aussterben bedrohte Vogelart“, so Beran.
Das unterstreichen auch die konkreten Bauplanungen.
So wird der geplante Neubau des Sessellifts mehr Fläche beanspruchen als die alte Scheidtobelbahn: Die Talstation soll ca. 100 Meter talwärts verlegt werden, die Bergstation um 220 Meter höher.
Dazu kommen verschiedene Ausweitungen der Pistenflächen und ein Lawinenablenkdamm.
„Es handelt sich bei dem geplanten Bau nicht um ein Ersatzvorhaben, sondern um eine deutliche Erweiterung mit neuer Ski-Infrastruktur. Dies
widerspricht ganz klar den Vorgaben des Alpenplans und ist somit nicht genehmigungsfähig“,
erläutert LBV-Geschäftsführer Beran.
Die Betreiber der Fellhornbahn planen parallel noch weitere Vorhaben im Bereich Scheidtobel, die nicht Bestandteil der vorliegenden Pläne sind. Ein neuer Schneiteich mit einer dreifachen Speicherkapazität soll beim Kanzelwandhaus errichtet werden. Des Weiteren werden
Pistenverläufe verbessert und ein neuer Anfänger-Übungslift (Swiss Cord) errichtet.
Der LBV fordert daher ein Zusammenlegen des laufenden Verfahrens mit den weiteren Plänen, um die gesamten Auswirkungen auf die schützenswerte Natur zu prüfen.
„Ohne zu wissen, welche Wirkung die Masse aller geplanten Maßnahmen entfaltet, ist eine fundierte, fachliche Beurteilung der jetzt vorliegenden Pläne unmöglich. Von einer Salamitaktik, Genehmigungen für Einzelvorhaben zu erreichen, die insgesamt gar nicht oder nur mit hohen Auflagen genehmigungsfähig wären, lassen wir uns nicht blenden.“
Ohne Umweltprüfung kein Schutz der Alpen .
Bereits im Oktober hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte Dritte Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt werden. So ist für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel im Landkreis Oberallgäu keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
Das bedeutet konkret, dass Verbände wie der LBV kein automatisches Mitspracherecht mehr haben. Ihre Stellungnahmen müssen von Behörden nicht mehr berücksichtigt werden. Schwerwiegende Eingriffe in geschützten Lebensräumen können so ohne umfassende
Umweltprüfung einfach stattfinden.

Auch im Schuljahr 2025/2026 erforschen Schülerinnen und Schüler aus dem Ost- und Oberallgäu die Vielfalt in den Alpen. Beim LBV-Biodiversitätsprojekt Klassenzimmer Alpen erforschen erleben aber auch Eltern und angehende Lehrkräfte die Alpen aus einer neuen Perspektive. Gemeinsam mit dem LBV-Team untersuchen sie Tiere und Pflanzen auf der Bergwiese oder in alpinen Gewässern und lernen dabei doch viel mehr als nur Alpentiere und Bergblumen zu erkennen.
Mit dem LBV-Bildungsprojekt werden die Teilnehmenden für die Vielfalt begeistert, lernen genau hinzuschauen und Zusammenhänge zu erkennen. Sie erleben die Natur als großes Netzwerk, indem jede Art ihre Bedeutung und ihren Platz hat. Genauso erfahren sie aber auch, dass sich der Blick vom Berg in die Welt lohnt. Kinder erkennen durch die Erlebnisse am Berg auch globale Zusammenhänge und werden sich ihrer Selbstwirksamkeit bewusst, beides Grundlagen für die Mitgestaltung einer lebenswerten Zukunft und Ziele unserer Bildung für nachhaltiger Entwicklung im LBV.
Hier geht's zur Projektseite Klassenzimmer Alpen:
Hilpoltstein, 09.10.2025 – „Repreprep“ ruft es von den Feldern: Das Rebhuhn ist Vogel des Jahres 2026 und löst damit den Hausrotschwanz ab. Bei der sechsten öffentlichen Wahl des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und seines bundesweiten Partners NABU haben insgesamt 184.044 Menschen mitgemacht – ein neuer Rekord. 26.552 Stimmen davon kamen aus Bayern. Insgesamt 81.855 (44,5 Prozent) der Stimmen entfielen dabei auf das Rebhuhn, 49.011 (26,6 Prozent) auf die Amsel, 23.352 auf die Waldohreule (12,7 Prozent), 21.556 auf die Schleiereule (11,7 Prozent) und 8.270 (4,5 Prozent) auf den Zwergtaucher. „Mit dem Rebhuhn rückt eine Art ins Rampenlicht, die auf unseren Feldern fast verschwunden ist“, erklärt LBV-Vogelexpertin Dr. Angelika Nelson. „Das Rebhuhn ist ein echter Charaktervogel der Feldflur, zu Hause auf Wiesen, Feldern und Brachen. Doch wo einst Vielfalt blühte, dominieren heute monotone Agrarflächen und sein Lebensraum schrumpft mit jedem Jahr.“
Die Lage des Rebhuhns war nicht immer so desolat. Früher war es häufig auf unseren Feldern zu beobachten, doch um 1990 brach sein Bestand stark ein. 1991 wurde das Rebhuhn deshalb schon einmal zum Vogel des Jahres gekürt. Seitdem ist der Bestand weiter dramatisch geschrumpft. Heute gibt es in Bayern geschätzt nur noch 2.300 bis 4.000 Brutpaare. Die Gründe: Felder werden ausgeweitet, Feldraine und Büsche verschwinden, dazu kommt ein hoher Pestizideinsatz. „In der ausgeräumten Agrar-Landschaft findet das Rebhuhn zu wenig Nistplätze und kaum Nahrung“, sagt Angelika Nelson. Zur Wahl angetreten war das Rebhuhn deshalb auch mit dem Slogan „Für Felder voller Vielfalt“.
Rebhühner gehören zu den Hühnervögeln. Auf dem Rücken sind sie vorwiegend braungrau marmoriert, ihre Brust ist grau und das Gesicht orangebraun gefärbt. Die männlichen Rebhühner lassen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden ihren Revierruf hören, ein raues „kirräck“. Die scheuen Vögel brüten in dichtem Gebüsch und Hecken. Darum sind sie oft schwer zu entdecken. „Die beste Chance auf eine Beobachtung hat man an Feldrändern und -säumen, wo die Vegetation niedriger ist und die Hühnervögel im Familienverbund, gerade auch jetzt im Hebst, nach Samen und Insekten suchen – mit etwas Geduld erlebt man dort diesen faszinierenden, leider selten gewordenen Vogel“, erläutert die LBV-Biologin. In Bayern hat das Rebhuhn seine Verbreitungsschwerpunkte in Franken und der Oberpfalz, der Donauregion und Niederbayern.
Im Einsatz für das Rebhuhn
Für den Schutz des Rebhuhns engagiert sich der LBV auf mehreren Ebenen. Als Projektpartner im bundesweiten Vorhaben „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!“ werden in Oberfranken und dem Gäuboden im Landkreis Straubing-Bogen mehrjährige Blüh- und Brachflächen als Lebensraum geschaffen und vernetzt, begleitet von Monitoringprogrammen und der Einbindung zahlreicher Akteurinnen und Akteure vor Ort. In unterschiedlichen Landkreisen setzten sich in den vergangenen Jahren außerdem immer wieder LBV-Gruppen für den gefährdeten Feldvogel ein, etwa durch Rebhuhnerfassungen, Beratungen zur Flächenbewirtschaftung und die Aufwertung von Feldrändern, unter anderem im Raum Pfaffenhofen, im Altmühltal sowie im Landkreis Freising.
Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.
Mehr Infos: www.lbv.de/vogeldesjahres
Grundsätzlich begrüßt der LBV die Nutzung regenerativer Energien, um die Energiewende herbeizuführen. Allerdings werden die bayerischen Fließgewässer bereits stark zur Wasserkraftnutzung herangezogen und erbringen bereits ihren Beitrag zur CO2-armen Stromgewinnung. Der Großteil des Wasserkraftpotenzials (91%) ist bereits erschlossen. Die dealpinen Flüsse Lech, Isar, Inn, Iller und die Donau erzeugen ¾ des bayerischen Wasserkraftstromes. Bei rund 75 % der bayerischen Wasserkraftanlagen findet eine Wasserausleitung statt. Die von der Ausleitung betroffenen Gewässerstrecken machen in Bayern ca. 10 % der Gesamtgewässerstrecke aus. Im etwa 940 km langen Gewässernetz des Iller-Einzugsgebietes liegen 225 Wasserkraftanlagen. Statistisch betrachtet befindet sich also auf 4 km Fließstrecke eine Wasserkraftanlage.
Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität sind die zwei großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen aus Sicht des LBV nicht zu Lasten der Biodiversität gehen. Die Belange des Naturschutzes sind gleichwertig mit der Erzeugung von regenerativen Energien anzusehen und beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität sollten jetzt der Rückbau und die Optimierung bestehender Wasserkraftanlagen den Vorrang vor dem Neubau haben.
Naturfrevel Rappenalpbach im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, illegale Wasserentnahme für ein Skigebiet in Balderschwang, Antrag auf den Bau einer Wasserkraftanlage an der Trettach, außerhalb der Allgäuer Hochalpen, Antrag auf den Bau einer Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen: was muss noch alles passieren, dass allen klar wird, dass Fließgewässer wie beispielsweise die Trettach in der Gemeinde Oberstdorf wichtige Biotopverbundsysteme sind und ein bedeutendes Naturerbe, das erhalten werden muss.
Deshalb ein klares NEIN zu den beim Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung eingereichten Planungsunterlagen zum Bau von zwei Wasserkraftanlagen in die Trettach!
Als Naturschutzverband setzen wir entschieden ein klares Zeichen für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechtsextreme Gruppierungen.
Gemäß unserer Satzung bekennt sich der LBV zu Überparteilichkeit in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung. Der LBV verpflichtet sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet keinerlei Mitglieder oder Aktivitäten im Verband, die diese missachten oder die Unterdrückung der Menschenrechte zum Ziel haben.
Unsere Vision ist geprägt von dem Wunsch nach biologischer Vielfalt sowie einer pluralistischen Gesellschaft, in der jede einzelne Person unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, Bildungshintergrund, körperlichen und geistigen Fähigkeiten geachtet und respektiert wird.
Der LBV unterstützt daher die aktuellen Demonstrationen und weitere Aktivitäten zum Schutz der Demokratie und fordert dazu auf, sich aktiv - auch unter Verwendung der LBV-Zeichen - daran zu beteiligen. Wir beteiligen uns nur an Demonstrationen und Aktivitäten, solange diese gewaltfrei und in gegenseitigem Respekt verlaufen.
Der LBV ist Mitglied im Bayerischen Bündnis für Toleranz. Es tritt für Toleranz sowie den Schutz von Demokratie und Menschenwürde ein. Gerade im Naturschutz versuchen Rechtsextreme und Rechtspopulisten Fuß zu fassen, ihre Narrative sind nicht immer leicht zu erkennen. Dagegen wollen wir ein deutliches Zeichen setzen. Das Bayerische Bündnis für Toleranz setzt der Bedrohung unserer Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus etwas Positives entgegen.
Als Mitgliedsorganisationen bekämpfen wir rechtsextreme, antisemitische und rassistische Einstellungen, Haltungen und Handlungen, niemals aber die Menschen, die hinter diesem Gedankengut und diesen Aktivitäten stehen. Zum Bündnis
Der neue handliche Tierspurenführer des LBV gibt Tipps zum Lesen und Bestimmen von tierischen Spuren beim Wandern oder Spazieren: Dazu gehören nicht nur die Fußabdrücke von Wildtieren, sondern sämtliche Hinweise, die Rückschlüsse auf die Anwesenheit eines Tieres geben. Beispiele hierfür sind Fraßspuren, Federn oder Ausscheidungen.
15 anschauliche Steckbriefe von Alpentieren informieren über die Lebensweisen und Winterstrategien – von Gämsen bis zum Feldhasen, vom Reh bis zum Birkhuhn.
Entwickelt wurde der „Kleine LBV-Tierspurenführer“ Im Rahmen des LBV-Biodiversitätsprojektes „Klassenzimmer Alpen“ in Zusammenarbeit mit der LBV- Gebietsbetreuung "Allgäuer Hochalpen". Illustriert wurde er ansprechend von der Duracher Künstlerin und Grafikerin Monica Ostermeier.
Erhältlich ist die kostenlose Broschüre entweder im Rahmen der LBV-Führungen oder über eine Anfrage an schwaben@lbv.de
Für unsere Programme im Bereich Umweltbildung / BNE werden wir seit 2006 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im dreijährigen Rhythmus ausgezeichnet. Nun sind wir Partner im Qualitätsnetzwerk BNE in Bayern.
Zu weiteren Informationen über unsere Programme können Sie hier weiterlesen
Um mehr über die Verbreitung unserer
heimischen Vögel in der Winterzeit zu erfahren, schaffen wir zusammen mit der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern e.V. (OG) ein neues Mitmachprojekt für Vogelbegeisterte. Ziel ist es,
mehr über unsere heimischen Vögel im Winter zu erfahren. In unserem Online-Anmeldeformular können Sie sich ab sofort eine Fläche in Bayern zum Kartieren reservieren.
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