Aktuelle Informationen

LBV bedauert erste Gerichtsentscheidung zum Fellhorn

Entscheidung zum Liftbau noch offen – LBV bekräftigt Kritik an geplanten Maßnahmen und prüft weitere juristische Schritte

Baggerarbeiten am Fellhorn, Foto: LBV
Baggerarbeiten am Fellhorn, Foto: LBV

Der LBV bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, den Sofortvollzug für die Pistenbaumaßnahmen im Bereich Bierenwang und Walsergund am Fellhorn im Landkreis Oberallgäu nicht aufzuheben. Der LBV hatte im Eilverfahren dagegen geklagt, um mögliche Baumaßnahmen zu verhindern. „Nach unserer Einschätzung verstoßen die Pistenbaumaßnahmen weiterhin gegen das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention und sind nicht genehmigungsfähig“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Der betroffene Bereich am Scheidtobel liegt in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen. „Wir prüfen weitere juristische Schritte, um dieses naturzerstörerische Großprojekt in einem der wertvollsten Gebiete der Allgäuer Alpen zu stoppen“, betont Beran. Eine Entscheidung zum zweiten Eilantrag gegen den Neubau der Scheidtobelbahn wird ebenfalls zeitnah erwartet. „Was den geplanten Bau des Sessellifts angeht hoffen wir, dass das Gericht in unserem Sinne entscheiden wird“, so Beran weiter.

Erst letzten Montag hatte der LBV vor Ort mit einem Protestbanner „Rettet das Fellhorn!“ die bereits begonnen Baumaßnahmen scharf kritisiert. Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern.

Birkhuhn, Foto: C. Bosch, lBV-Bildarchiv
Birkhuhn, Foto: C. Bosch, lBV-Bildarchiv

Hintergrund

Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. Aus diesem Grund reichte der LBV am 26. März 2026 Klage ein. Diese begründete er Mitte April noch einmal ausführlich und kritisierte erste bereits erfolgte Rodungen als illegal.

Bereits im Oktober 2025 hatte der LBV kritisiert, dass durch das sogenannte 3. Modernisierungsgesetz Umweltstandards ausgehebelt wurden. So war für den geplanten Neubau der Sesselbahn am Scheidtobel keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig, obwohl sich das Bauvorhaben in einem Gebiet mit höchsten Schutzkategorien befindet. In einer Pressemitteilung vom November kritisierte der LBV die Pläne für den Neubau eines Sesselliftes als nicht genehmigungsfähig.

Alpen brauchen Schutz!

 

Die Alpen sind Lebensraum vieler hochbedrohter Tier- und Pflanzenarten, die durch den Klimawandel besonders gefährdet sind. Gleichzeitig trägt Bayern eine besondere Verantwortung für den Erhalt jener Arten, die in Deutschland nur in den Alpen vorkommen. Der LBV wird nicht zulassen, dass für kurzfristige wirtschaftliche Interessen massive Eingriffe in hochsensible Ökosysteme erfolgen, ohne dass die Umweltbelange umfassend geprüft wurden.

Vogel gefunden - was tun?

Verlassene Jungvögel sitzen lassen und beobachten

Sie haben einen Jungvogel außerhalb seines Nests gefunden? Hier erfahren Sie was zu tun ist. Viele gefundene Jungvögel sind nämlich nicht so eltern- und hilflos, wie sie auf uns Menschen wirken. In einem kostenlosen Faltblatt erfahren Sie zudem weitere hilfreiche Tipps.

Vogelkinder hüpfen durch die Büsche oder über Rasenflächen und betteln aus umliegenden Gehölzen ihre Eltern um Futter an. Doch die herz-zerreißenden Bettelrufe sind keine Hilfeschreie! Wer Hauskatzen besitzt und trotzdem Vogelkinder in seinem Garten haben will, sollte seinen Stubentiger für ein paar Tage im Haus halten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.lbv.de/ratgeber/tier-gefunden/vogel-gefunden/.

Jungvögel können ins Nest zurückgesetzt werden

Bevor Sie einen scheinbar verlassenen Jungvogel aufnehmen, beobachten Sie bitte aus sicherer Entfernung mindestens eine Stunde lang, ob er nicht doch noch von seinen Eltern versorgt wird.

Verloren gegangene Jungvögel werden bis zu 24 Stunden lang von ihren Eltern gesucht. Ein kurz aufgenommener Jungvogel kann ohne Probleme wieder zurück in eine Astgabel am Fundort gesetzt werden.

Es gibt zwei Ausnahmen, in denen geholfen werden darf: Sehr junge und noch kaum befiederte Tiere, die aus dem Nest gefallen sind, können vorsichtig dorthin zurückgesetzt werden.

Des Weiteren können bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen die Vogeljungen in Hörweite vom Fundort umgesetzt werden, am besten erhöht in eine Astgabel.

Austausch und Netzwerkern bei der schwäbischen LBV-Bezirksversammlung

LBV-Aktive aus ganz Schwaben trafen sich zu einem gemeinsamen Tag in Augsburg

Am Samstag, den 28. Februar trafen sich fast 40 LBV-Aktive aus ganz Schwaben, um sich über die neusten Aktivitäten im Bezirk auszutauschen. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksgeschäftsstelle Schwaben. Als Gäste kamen Dr. Norbert Schäffer, der 1. Landesvorsitzende des LBV und Doris Thurau aus dem LBV- Landesvorstand. Das Programm bestand aus Vorträgen und Berichten aus der Landesgeschäftsstelle und der Bezirksgeschäftsstelle und den einzelnen Kreisgruppen, die Ihre aktuellen Projekte vorstellten. Zum Thema Umweltbildung erarbeiteten die Ehrenamtlichen in Kleingruppen Wünsche und Ziele, die umgesetzt werden sollen. Die Bezirksversammlung fand in der Umweltstation Augsburg statt, wo auch das Außengelände in den Pausen bei herrlichstem Vor-Frühlingswetter ideal genutzt werden konnte.

"Hands Off Nature!" - EU Kampagne hat gestartet

Am 2. Februar hat die EU-weite Kampagne #HandsOffNature eine neue Petition gestartet unter dem Motto „Hände weg von unserer Natur!“ Wir bitten euch, die Petition zu unterschreiben und möglichst breit zu streuen!

à https://www.lbv.de/mitmachen/politisch-aktiv-werden/handsoffnature/ 

Denn auf EU-Ebene droht die nächste Angriffswelle auf Natur- und Umweltstandards, gegen die wir unsere Stimme erheben wollen.

 

Warum jede Stimme wichtig ist

In Europa gelten jahrzehntelang erkämpfe Gesetze, zum Schutz von Mensch, Natur und Artenvielfalt. An diesen zentralen Gesetzen wird derzeit in Brüssel Schritt für Schritt gesägt. Omnibus-Verfahren, Stress-Test, Infrastrukturzukunftsgesetz oder Modernisierungsgesetz sind nur ein paar der zahlreichen Initiativen, die aktuell unter dem Label „Vereinfachung“ oder „Bürokratieabbau“ auf bayerischer, nationaler und europäischer Ebene in den Parlamenten beraten werden. Doch was harmlos klingt, bedeutet in der Realität: weniger Schutz für Natur und Artenvielfalt

Gerade aus Bayern kommen besonders laute Stimmen, die wichtige Naturschutzgesetze wie Natura2000 oder die Natur-Wiederherstellungsverordnung schwächen oder gleich ganz abschaffen möchten. Das dürfen wir nicht zulassen.

 

Schon Anfang September 2025 haben wir gezeigt, was möglich ist: Als die EU-Kommission fragte, ob Umweltgesetze aus Gründen der „Effizienz“ geschwächt werden sollen, sind viele Menschen in Bayern aktiv geworden. Dem Aufruf der Verbände folgend, haben sich europaweit 196.096 Personen an der Konsultation beteiligt, davon fast 5000 über den LBV. Dieser Druck hat Schlimmeres verhindert! Aber: die "Vereinfachung" von Natur- und Umweltschutzgesetzen geht weiter. Damit die Deregulierung nicht unbemerkt vorangetrieben wird, startet das europäische #HandsOffNature-Bündnis nun eine neue Petition. Diese wird nun über einen längeren Zeitraum (mind. bis Mitte April) laufen.

Mit eurer Unterstützung knüpfen wir an den Erfolg der letzten Petition an und sagen laut und deutlich: Hände weg vom Naturschutz!

Lurch des Jahres 2026: LBV gratuliert dem Alpensalamander

Alpensalamander Foto: Christiane Geidel
Alpensalamander Foto: Christiane Geidel

Brigitte Kraft, Leiterin der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Schwaben:

„Wir freuen uns sehr, dass der Alpensalamander von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) zum ‚Lurch des Jahres 2026‘ gekürt wurde. Der pechschwarze Schwanzlurch kommt nur in den Alpen und in wenigen Bereichen des Alpenvorlands vor. Deshalb trägt Bayern eine besondere Verantwortung für diese in Europa streng geschützte Art. Besonders ist auch seine Fortpflanzung: Statt Eier abzulegen, bringt das Weibchen nach einer sehr langen Tragzeit von zwei bis vier Jahren ihre Jungen lebend zur Welt. Je höher der Lebensraum liegt, desto länger dauert die Entwicklung – eine perfekte Anpassung an die harten Bedingungen im Gebirge.“

 

„Der LBV erfasst seit Jahren im Alpenraum, mit Schwerpunkt auf das Ost- und Oberallgäu, wie viele Alpensalamander auf Straßen überfahren werden. Auf manchen Straßen sind es über 40 Prozent der Tiere. Das ist alarmierend und kann dazu führen, dass der Alpensalamander in diesen Gebieten ganz verschwindet. Neben den Verkehr setzen ihm Düngung, der Verlust vielfältiger Strukturen in der Landschaft und eine höhere Anzahl an Weidetieren auf Alm- und Alpflächen zu. Auch der menschgemachte Klimawandel wird diese besondere Art nicht verschonen.“

 

LBV-Projekt für den Alpensalamander

Um mehr über die Verbreitung und die Gefährdung des Alpensalamanders zu erfahren, hat der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) eine Online-Meldeplattform eingerichtet. Sichtungen von lebenden und toten Tieren können unter LBV.de/alpensalamander-projekt gemeldet werden. Ergänzend zu diesem Citizen-Science-Projekt hat der LBV eine Wanderausstellung, Infobroschüren und ein Bildungskonzept entwickelt. Auch wurden erste Hinweisschilder im Gelände aufgehängt, um die Bevölkerung für den Schutz des Alpensalamanders zu sensibilisieren. In den vergangenen zwei Jahren hat der LBV zudem knapp 280 Alpensalamander auf den Amphibienpilzes Bsal untersuchen lassen, der für die Tiere tödlich ist. Zum Glück wurde dieser gefährliche Pilz in den Alpen bislang noch nicht nachgewiesen.

LBV zieht die Zügel an: Naturschutz ist nicht verhandelbar!

Von ihrer Jahresversammlung senden mehr als 210 LBV-Delegierte das deutliche Signal an die Staatsregierung, den Naturschutz nicht weiter zu schwächen

Auf den Naturschutz in Bayern rollt nach Ansicht des LBV eine bedrohliche Welle zu: Finanzielle Kürzungen und rechtliche Einschränkungen könnten zu einer substanziellen Schwächung des Natur- und Artenschutzes im Freistaat führen und die Erfolge der vergangenen Jahre zerstören. Aus diesem Grund sendet die Delegiertenversammlung als oberstes Gremium des LBV mit einer Resolution unter dem Motto „Naturschutz ist nicht verhandelbar“ ein eindeutiges Zeichen an die Bayerische Staatsregierung.

Mehr als 210 LBV-Delegierte senden ein deutliches Zeichen für mehr Naturschutz an die Bayerische Staatsregierung.
Mehr als 210 LBV-Delegierte senden ein deutliches Zeichen für mehr Naturschutz an die Bayerische Staatsregierung.

Auf ihrem diesjährigen Treffen in Coburg verurteilten Naturschützerinnen und Naturschützer aus ganz Bayern sowohl die drohenden massiven Einsparungen von Geldern für den Naturschutz im kommenden Doppelhaushalt als auch die Rücknahmen oder Beschränkungen in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen.  

„Trotz einiger Fortschritte seit dem erfolgreichen Volksbegehren Artenvielfalt - ‚Rettet die Bienen!‘ 2019 würden durch die geplanten massiven Mittelkürzungen im Haushalt wichtige Maßnahmen nicht umgesetzt und gesetzlich verankerte Naturschutzziele nicht erreicht. Besonders gefährdet wären zentrale Errungenschaften des Volksbegehrens sowie das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, sagt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer

Naturschutz ist nicht verhandelbar

In ihrer Resolution fordert die LBV-Delegiertenversammlung die Bayerische Staatsregierung deshalb dazu auf, den Naturschutz verlässlich und ausreichend zu finanzieren. Nur so lassen sich 15 Prozent Biotopverbund bis 2030, die Wiedervernässung von 55.000 Hektar Mooren sowie die Artenhilfsprogramme und der Streuobstpakt erfolgreich umsetzen. Die im Bayerischen Naturschutzgesetz verankerten Berichte zum Biotopverbund, zum Ökolandbau und zur Lage der Natur müssen unverändert fortgeführt werden. Denn nur sie schaffen die notwendige Transparenz, um Fortschritte im Naturschutz messbar zu machen und Defizite zu erkennen und zu beheben. Darüber hinaus dürfen bestehende Umweltstandards weder in Bayern noch in der EU unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus aufgeweicht oder abgeschafft werden.

In ihrer Resolution sprechen sich die LBV-Delegierten des Weiteren dafür aus, dass die Bayerische Staatsregierung das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nicht bekämpfen, sondern vorbildlich umsetzen soll. Zudem machen sie sich auch dafür stark, dass die gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechte der Umweltverbände bei Planungen und Eingriffen in Natur und Landschaft nicht ausgehöhlt werden.

Resolution hier nachlesen

Die gesamte Resolution zum Nachlesen und als Download.

LBV-Resolution Naturschutz ist nicht verhandelbar.pdf (158,2 KiB)

Auszeichnungen für ehrenamtlichen Einsatz im Naturschutz

Mit dem LBV-Engagement-Preis zeichnete der bayerische Naturschutzverband auch in diesem Jahr aktive Mitglieder für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind: Gregor Schmidt (Main-Spessart), Claudia Beckstein (Weißenburg-Gunzenhausen), Ulrike Vollmond und Swanti Bräsecke-Bartsch (Hof), Barbara Leon (Deggendorf), Manfred Seltmann (Regensburg), Gerhard und Annette Wagner (Aichach-Friedberg), Klaus Janke (Landsberg am Lech) und Matthias Feldhoff (Berchtesgadener Land).

Der Jugend-Engagement-Preis ging in diesem Jahr an Finn Grygier (Kitzingen), Jasmin Trescher und Michael Fischer (LBV-Hochschulgruppe Triesdorf), Urs Leuthäusser (Coburg), Sarah Bernhard (Regensburg), Simon Köppl (Schwandorf), Levi Vogel (Kempten-Oberallgäu), Emil Schmid-Egger (München).

 Darüber hinaus erhielt Michael Kelber (Coburg) für sein jahrzehntelanges Engagement im Arten- und Naturschutz die LBV-Verdienstmedaille.

LBV klagt im Eilverfahren auf sofortigen Baustopp am Fellhorn

Neuer Sessellift am Scheidtobel und Pistenbau gefährden bedrohtes Birkhuhn und sind nicht genehmigungsfähig

Birkhenne im Schnee Foto: Marcus Bosch
Birkhenne im Schnee Foto: Marcus Bosch

 

Der LBV hat am 26.3.2026 beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Neubau eines Sessellifts am Scheidtobel sowie gegen den Pistenbau im Bereich Bierenwang und Walsergund am Fellhorn im Landkreis Oberallgäu eingereicht. „Da im Bescheid für den Bau des geplanten Sessellifts ein Sofortvollzug angeordnet wurde und bereits erste Rodungen im Gebiet stattgefunden haben, haben wir einen Eilantrag für einen sofortigen Baustopp gestellt“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Der betroffene Bereich am Scheidtobel liegt in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen. Teilflächen der geplanten Baumaßnahmen liegen innerhalb des Naturschutzgebietes Allgäuer Hochalpen, eines FFH-Schutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes, die das in Bayern vom Aussterben bedrohte Birkhuhn schützen sollen. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Lebensräumen für das Birkhuhn in Bayern. „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig“, kritisiert Beran.

Das Vorhaben widerspricht Alpenplan und ist somit nicht genehmigungsfähig

Bei dem geplanten Bau des Sessellifts soll die Talstation rund 100 Meter talwärts verlegt und die Bergstation etwa 220 Meter höher positioniert werden. Hinzu kommen verschiedene Ausweitungen der Pistenflächen an der Bierenwang- und der Walsergundabfahrt. „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei diesen Baumaßnahmen nicht um ein Ersatzvorhaben, sondern um eine Neuschaffung von Ski-Infrastrukturmaßnahmen, die den Vorgaben des Alpenplans widersprechen und somit nicht genehmigungsfähig sind“, erläutert LBV-Geschäftsführer Beran. 

 

Selbst die Betreiber gehen von einer Vielzahl von Störfaktoren für das Birkhuhn aus. Dazu zählen Schneeverdichtung, der Verlust von WinterlebensräumenStörungen an Balzplätzen, erhebliche Beeinträchtigungen während der Bauphase und Zerschneidung der Lebensräume. „Daraus zu folgern, dass in der Summe der Baumaßnahmen keine Verschlechterung entstehe und das Vorhaben unbedenklich sei, ist fachlich nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der betroffenen Schutzgebiete“, verdeutlicht Helmut Beran.

 

Hier findet ihr den Link zum Artikel: https://www.lbv.de/news/details/lbv-klagt-im-eilverfahren-auf-sofortigen-baustopp-am-fellhorn/

 

Klassenzimmer Alpen – ein LBV-Bildungsprojekt im Allgäu

Schülerinnen und Schüler der Grundschule Sonthofen-Rieden am Nebelhorn.Foto: Monika Schirutschke
Schülerinnen und Schüler der Grundschule Sonthofen-Rieden am Nebelhorn.Foto: Monika Schirutschke

Auch im Schuljahr 2025/2026 erforschen Schülerinnen und Schüler aus dem Ost- und Oberallgäu die Vielfalt in den Alpen. Beim LBV-Biodiversitätsprojekt Klassenzimmer Alpen erforschen erleben aber auch Eltern und angehende Lehrkräfte die Alpen aus einer neuen Perspektive. Gemeinsam mit dem LBV-Team untersuchen sie Tiere und Pflanzen auf der Bergwiese oder in alpinen Gewässern und lernen dabei doch viel mehr als nur Alpentiere und Bergblumen zu erkennen. 

Mit dem LBV-Bildungsprojekt werden die Teilnehmenden für die Vielfalt begeistert, lernen genau hinzuschauen und Zusammenhänge zu erkennen. Sie erleben die Natur als großes Netzwerk, indem jede Art ihre Bedeutung und ihren Platz hat. Genauso erfahren sie aber auch, dass sich der Blick vom Berg in die Welt lohnt. Kinder erkennen durch die Erlebnisse am Berg auch globale Zusammenhänge und werden sich ihrer Selbstwirksamkeit bewusst, beides Grundlagen für die Mitgestaltung einer lebenswerten Zukunft und Ziele unserer  Bildung für nachhaltiger Entwicklung im LBV.

 

Hier geht's zur Projektseite Klassenzimmer Alpen:

https://klassenzimmer-alpen.de/

Das Rebhuhn ist Vogel des Jahres 2026

Rekord bei der Wahlbeteiligung – Neuer Botschafter der Vogelwelt ist stark gefährdet und steht für mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft

Hilpoltstein, 09.10.2025 – „Repreprep“ ruft es von den Feldern: Das Rebhuhn ist Vogel des Jahres 2026 und löst damit den Hausrotschwanz ab. Bei der sechsten öffentlichen Wahl des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und seines bundesweiten Partners NABU haben insgesamt 184.044 Menschen mitgemacht – ein neuer Rekord. 26.552 Stimmen davon kamen aus Bayern. Insgesamt 81.855 (44,5 Prozent) der Stimmen entfielen dabei auf das Rebhuhn, 49.011 (26,6 Prozent) auf die Amsel, 23.352 auf die Waldohreule (12,7 Prozent), 21.556 auf die Schleiereule (11,7 Prozent) und 8.270 (4,5 Prozent) auf den Zwergtaucher. „Mit dem Rebhuhn rückt eine Art ins Rampenlicht, die auf unseren Feldern fast verschwunden ist“, erklärt LBV-Vogelexpertin Dr. Angelika Nelson. „Das Rebhuhn ist ein echter Charaktervogel der Feldflur, zu Hause auf Wiesen, Feldern und Brachen. Doch wo einst Vielfalt blühte, dominieren heute monotone Agrarflächen und sein Lebensraum schrumpft mit jedem Jahr.“ 

 

Die Lage des Rebhuhns war nicht immer so desolat. Früher war es häufig auf unseren Feldern zu beobachten, doch um 1990 brach sein Bestand stark ein. 1991 wurde das Rebhuhn deshalb schon einmal zum Vogel des Jahres gekürt. Seitdem ist der Bestand weiter dramatisch geschrumpft. Heute gibt es in Bayern geschätzt nur noch 2.300 bis 4.000 Brutpaare. Die Gründe: Felder werden ausgeweitet, Feldraine und Büsche verschwinden, dazu kommt ein hoher Pestizideinsatz. „In der ausgeräumten Agrar-Landschaft findet das Rebhuhn zu wenig Nistplätze und kaum Nahrung“, sagt Angelika Nelson. Zur Wahl angetreten war das Rebhuhn deshalb auch mit dem Slogan „Für Felder voller Vielfalt“.

 

Rebhühner gehören zu den Hühnervögeln. Auf dem Rücken sind sie vorwiegend braungrau marmoriert, ihre Brust ist grau und das Gesicht orangebraun gefärbt. Die männlichen Rebhühner lassen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden ihren Revierruf hören, ein raues „kirräck“. Die scheuen Vögel brüten in dichtem Gebüsch und Hecken. Darum sind sie oft schwer zu entdecken. „Die beste Chance auf eine Beobachtung hat man an Feldrändern und -säumen, wo die Vegetation niedriger ist und die Hühnervögel im Familienverbund, gerade auch jetzt im Hebst, nach Samen und Insekten suchen – mit etwas Geduld erlebt man dort diesen faszinierenden, leider selten gewordenen Vogel“, erläutert die LBV-Biologin. In Bayern hat das Rebhuhn seine Verbreitungsschwerpunkte in Franken und der Oberpfalz, der Donauregion und Niederbayern.

 

Im Einsatz für das Rebhuhn

Für den Schutz des Rebhuhns engagiert sich der LBV auf mehreren Ebenen. Als Projektpartner im bundesweiten Vorhaben „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!“ werden in Oberfranken und dem Gäuboden im Landkreis Straubing-Bogen mehrjährige Blüh- und Brachflächen als Lebensraum geschaffen und vernetzt, begleitet von Monitoringprogrammen und der Einbindung zahlreicher Akteurinnen und Akteure vor Ort. In unterschiedlichen Landkreisen setzten sich in den vergangenen Jahren außerdem immer wieder LBV-Gruppen für den gefährdeten Feldvogel ein, etwa durch Rebhuhnerfassungen, Beratungen zur Flächenbewirtschaftung und die Aufwertung von Feldrändern, unter anderem im Raum Pfaffenhofen, im Altmühltal sowie im Landkreis Freising.

 

Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

 

 

Mehr Infos: www.lbv.de/vogeldesjahres

 

Hände weg von unseren Wildflusslandschaften – unsere Flüsse haben schon genug gelitten

Kein Bau von weiteren Wasserkraftanlage in der Trettach, Gemeinde Oberstdorf

Grundsätzlich begrüßt der LBV die Nutzung regenerativer Energien, um die Energiewende herbeizuführen. Allerdings werden die bayerischen Fließgewässer bereits stark zur Wasserkraftnutzung herangezogen und erbringen bereits ihren Beitrag zur CO2-armen Stromgewinnung. Der Großteil des Wasserkraftpotenzials (91%) ist bereits erschlossen. Die dealpinen Flüsse Lech, Isar, Inn, Iller und die Donau erzeugen ¾ des bayerischen Wasserkraftstromes. Bei rund 75 % der bayerischen Wasserkraftanlagen findet eine Wasserausleitung statt. Die von der Ausleitung betroffenen Gewässerstrecken machen in Bayern ca. 10 % der Gesamtgewässerstrecke aus. Im etwa 940 km langen Gewässernetz des Iller-Einzugsgebietes liegen 225 Wasserkraftanlagen. Statistisch betrachtet befindet sich also auf 4 km Fließstrecke eine Wasserkraftanlage.

 

Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität sind die zwei großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Maßnahmen zum Klimaschutz dürfen aus Sicht des LBV nicht zu Lasten der Biodiversität gehen. Die Belange des Naturschutzes sind gleichwertig mit der Erzeugung von regenerativen Energien anzusehen und beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität sollten jetzt der Rückbau und die Optimierung bestehender Wasserkraftanlagen den Vorrang vor dem Neubau haben.

 

Naturfrevel Rappenalpbach im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen, illegale Wasserentnahme für ein Skigebiet in Balderschwang, Antrag auf den Bau einer Wasserkraftanlage an der Trettach, außerhalb der Allgäuer Hochalpen, Antrag auf den Bau einer Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen: was muss noch alles passieren, dass allen klar wird, dass Fließgewässer wie beispielsweise die Trettach in der Gemeinde Oberstdorf wichtige Biotopverbundsysteme sind und ein bedeutendes Naturerbe, das erhalten werden muss.

 

 

Deshalb ein klares NEIN zu den beim Landratsamt Oberallgäu zur Genehmigung eingereichten Planungsunterlagen zum Bau von zwei Wasserkraftanlagen in die Trettach!

Für die Demokratie

Als Naturschutzverband setzen wir entschieden ein klares Zeichen für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechtsextreme Gruppierungen.

 

Gemäß unserer Satzung bekennt sich der LBV zu Überparteilichkeit in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung. Der LBV verpflichtet sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet keinerlei Mitglieder oder Aktivitäten im Verband, die diese missachten oder die Unterdrückung der Menschenrechte zum Ziel haben.

 

Unsere Vision ist geprägt von dem Wunsch nach biologischer Vielfalt sowie einer pluralistischen Gesellschaft, in der jede einzelne Person unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, Bildungshintergrund, körperlichen und geistigen Fähigkeiten geachtet und respektiert wird.

 

Der LBV unterstützt daher die aktuellen Demonstrationen und weitere Aktivitäten zum Schutz der Demokratie und fordert dazu auf, sich aktiv - auch unter Verwendung der LBV-Zeichen - daran zu beteiligen. Wir beteiligen uns nur an Demonstrationen und Aktivitäten, solange diese gewaltfrei und in gegenseitigem Respekt verlaufen.

Der LBV ist Mitglied im Bayerischen Bündnis für Toleranz. Es tritt für Toleranz sowie den Schutz von Demokratie und Menschenwürde ein. Gerade im Naturschutz versuchen Rechtsextreme und Rechtspopulisten Fuß zu fassen, ihre Narrative sind nicht immer leicht zu erkennen. Dagegen wollen wir ein deutliches Zeichen setzen. Das Bayerische Bündnis für Toleranz setzt der Bedrohung unserer Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus etwas Positives entgegen.

Als Mitgliedsorganisationen bekämpfen wir rechtsextreme, antisemitische und rassistische Einstellungen, Haltungen und Handlungen, niemals aber die Menschen, die hinter diesem Gedankengut und diesen Aktivitäten stehen. Zum Bündnis 

Der neue LBV- "Kleine Tierspurenführer"

Einblicke in die verborgenen Welten der Alpentiere

Der neue handliche Tierspurenführer des LBV gibt Tipps zum Lesen und Bestimmen von tierischen Spuren beim Wandern oder Spazieren: Dazu gehören nicht nur die Fußabdrücke von Wildtieren, sondern sämtliche Hinweise, die Rückschlüsse auf die Anwesenheit eines Tieres geben. Beispiele hierfür sind Fraßspuren, Federn oder Ausscheidungen.

15 anschauliche Steckbriefe von Alpentieren informieren über die Lebensweisen und Winterstrategien – von Gämsen bis zum Feldhasen, vom Reh bis zum Birkhuhn.

Entwickelt wurde der „Kleine LBV-Tierspurenführer“ Im Rahmen des LBV-Biodiversitätsprojektes  „Klassenzimmer Alpen“ in Zusammenarbeit mit der  LBV- Gebietsbetreuung "Allgäuer Hochalpen".  Illustriert wurde er ansprechend von der Duracher Künstlerin und Grafikerin Monica Ostermeier.

 

Erhältlich ist die kostenlose Broschüre entweder im Rahmen der LBV-Führungen oder über eine Anfrage an [email protected]

Der LBV Schwaben ist ausgezeichneter Partner im Qualitätsnetzwerk BNE in Bayern

Für unsere Programme im Bereich Umweltbildung / BNE werden wir seit 2006 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im dreijährigen Rhythmus ausgezeichnet. Nun sind wir Partner im Qualitätsnetzwerk BNE in Bayern.

Zu weiteren Informationen über unsere Programme können Sie hier weiterlesen


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Der LBV vor Ort in Bayerns Regionen

Wir sind flächendeckend in Bayern für den Naturschutz aktiv.

 

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